Hygienekonzept Hess Halle

Praktische Umsetzung: CoronaSchVO NRW Stand 17.08.2021

Durchführung von Spieltagen

1. Allgemeine Verhaltensregeln, 3G – Regelung, Rückverfolgbarkeit

a) Beim Betreten der Sporthalle gelten die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln.
b) Jeder, der die Sporthalle betritt, muss eines der 3G (geimpft, genesen oder getestet, nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
c) Alle Kinder und Jugendlichen die am Spielbetrieb teilnehmen, benötigen ein bestätigtes Testergebnis (Bürgertest oder Schulbescheinigung, nicht älter als 48 Stunden), der
Schülerausweis reicht hier nicht aus. Ausnahme: vollständig geimpft.
d) Die Einhaltung der 3G –Regelung, die Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit, die Mund-Nasenschutz-Pflicht, sowie die Händedesinfektion werden bei Zutritt kontrolliert und sichergestellt.
e) Zur Dokumentation gehören zwingend: Name, Adresse, Telefonnummer. Die spielenden Mannschaften können eine Liste der Daten mit allen am Spiel beteiligten Personen vorlegen.
f) Der Datenschutz darf nicht verletzt werden, z.B. pro Haushalt jeweils ein separater Zettel, alternativ Nutzung von App-Lösungen.
g) Die Dokumentation wird 4 Wochen aufbewahrt.
h) Zuschauer und Sportlern sind getrennt zu dokumentieren.
i) Bei mehr als 300 Zuschauern insgesamt müssen Aufenthaltszeiten dokumentiert werden, sinnvoll ist dies immer (z.B. an Heimspieltagen mit wechselnden Mannschaften).
j) Jeder Ein- und Ausgang, der nicht kontrolliert werden kann, sollte verschlossen bleiben.

2. Infektionsschutz

a) Für Zuschauer gilt in der gesamten Sporthalle Mund-Nasenschutz-Pflicht.
b) Aktiv am Spielbetrieb beteiligte Personen dürfen diese auf dem Spielfeld ablegen.
c) Es ist für ausreichend Hinweisschilder, Seife, Handtücher, sowie Händedesinfektion zu sorgen.
d) Personen mit Symptomen ist der Zutritt zu verwehren.
e) Personen, die auf ihr Corona Testergebnis warten, dürfen die Sporthalle nicht betreten.

3. Personenanzahl

a) Die Zahl der aktiv am Spielbetrieb Beteiligten ist auf ein Minimum zu reduzieren.
b) Je Mannschaft sind 20 Zuschauer erlaubt.
c) Die Kabinen sind NICHT für Zuschauer zugänglich
d) Da alle am Spiel Beteiligten geimpft, getestet oder genesen sind, können die Kabinen uneingeschränkt genutzt werden.
e) Die Heimmannschaft ist auch für unzulässige Ansammlungen VOR der Sporthalle verantwortlich.

4. Für weitergehende Rückfragen und Details bitte per Mail an

corona@jsgoppum.de
corona@tvoppum.de